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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Rockware Software Entwicklungs GmbH

Vertragsgegenstand

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der Rockware Software Entwicklungs GmbH

(nachstehend „Rockware“ genannt) gelten für alle Dienstleistungen und Lieferungen sowie Lizenzen, die von Rockware gegenüber dem Vertragspartner (nachfolgend „Auftraggeber“) erbracht bzw. erteilt werden.

Diese AGB gelten ebenfalls für nach Vertragsabschluss zugesandte Zusatz- und Änderungsaufträge.

Änderungen der AGB können von Rockware vorgenommen werden und sind auch für bestehende Vertragsverhältnisse wirksam. Die jeweils aktuellen AGB werden dem Auftraggeber auf Wunsch zugesandt.

Rockware stellt das Nutzungsrecht für die Auftraggeber zur Verfügung.

Servicestruktur von Rockware

Rockware bietet folgende Servicestruktur für technische und anwendungsbedingte Fragen von Montag bis Donnerstag
von 09.00 – 16.00 Uhr und Freitag von 9.00– 14.00 steht Ihnen ein Partner von Rockware zur Verfügung.
Den Ansprechpartner und Kontakt erhalten Sie gemeinsam mit Ihren Zugangsdaten.

Sicherheit beim Datentransfer

Rockware arbeitet mit einer SSL-Verschlüsselung (Secure Socket Layer). Dabei erfolgt ab der Login-Seite eine verschlüsselte
Datenübertragung mit SSL. Grundsätzlich sind alle sensiblen, personenbezogenen Daten, die bei Rockware übertragen werden,
verschlüsselt.

Vertragsverhältnis/Verrechnung/Anmeldung der Lizenzen

Alle eingehenden Mitteilungen des Auftraggebers gelten stets als Angebot zum Vertragsabschluss.

Der Auftraggeber ist ab dem Zeitpunkt des Einlangens der Bestellung oder sonstiger Angebote an seine Vertragserklärung für
die Dauer von 2 Wochen gebunden. Die Frist beginnt mit Zugang des Angebotes an Rockware. Auf diese Frist und auf die
Bedeutung der Erklärung des Auftraggebers wird der Auftraggeber gesondert und ausdrücklich hingewiesen.

Das Angebot kann seitens Rockware ausdrücklich oder konkludent angenommen werden, wobei eine konkludente Annahme
durch Freischalten der angeforderten Lizenzen und Übermittlung der notwendigen Zugangsdaten und Firmennummer (User-ID
und persönlicher PIN) erfolgt. mit dem Kunden von diesen AGB abweichende Vereinbarungen mündlich oder schriftlich

Lizenzen

Sämtliche Preise sind in Euro ausgewiesen und verstehen sich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Preise beinhalten die Softwarewartung, alle Leistungen des Datacenters, wie Nutzung des Servers, der Serversoftware, der Datensicherung, der Security im Allgemeinen, etc.

Es werden jeweils die im Angebot angeführten Lizenzen, Userzahlen und Abrechnungen verrechnet.

Abrechnung, Zahlungsbedingungen

Lizenzentgelte Module: Zahlbar bei Vertragsbeginn; Lizenzentgelte werden auf Basis named user jeweils 6 Monate im Vorhinein
in Rechnung gestellt.

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von EURIBOR 3 Monate plus 3% p.a. fällig. Außerdem hat der Auftraggeber
alle der zweckentsprechenden Verfolgung von Ansprüchen von Rockware auflaufenden Kosten, Spesen und Barauslagen zu
ersetzen.

Rockware ist berechtigt, bei nach Vertragsabschluss eintretenden Steigerungen von Lohn- und Materialkosten bzw. sonstigen
Kosten und Abgaben, die unten angeführten Pauschalbeträge mit dem Auftraggeber neu zu verhandeln. Erhöhungen von
Lizenzen von nicht mehr als 10% pro Jahr werden vom Auftraggeber von vornherein nach Ankündigung durch den Lizenzgeber
mit Beginn des folgenden Jahres akzeptiert.

Datenschutz

Die Vertragsparteien unterliegen den gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz insbesondere dem Bundesgesetz für den
Schutz personenbezogener Daten – DSG 2000, BGBl I Nr. 165/1999 – in der jeweils anwendbaren Fassung samt den
einschlägigen Verordnungen (im folgenden „datenschutzrechtlichen Bestimmungen“). Die Vertragsparteien verpflichten sich, die
datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten und diese Verpflichtung auf alle ihre Mitarbeiter und/oder Auftragnehmer,
die mit diesem Vertrag befasst sind, zu überbinden.

Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass Rockware seine personenbezogenen Daten insoweit verwendet, als dies für die
Durchführung dieses Vertrags bzw. die im Rahmen dieses Vertrags vorzunehmenden Dienstleistungen erforderlich ist. Der Auftraggeber kann diese Zustimmung jederzeit schriftlich widerrufen.

Der Auftraggeber ist einverstanden in der Kundenliste von Rockware als Referenz genannt zu werden.

Gewährleistung und Haftung

Die durchschnittliche jährliche Mindestverfügbarkeit der Rockware-Dienste betragen mindestens 97%. Die Verfügbarkeit der Dienste wird nach folgender Formel kalkuliert.

Nutzungsdauer (1 Jahr=525.600 Minuten) – Ausfallzeit (Minuten)

Nutzungsdauer (525.600 Minuten)

Rockware haftet dem Auftraggeber nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Ersatz von Vermögensschäden jeder Art, insbesondere von Folgeschäden, entgangenem Gewinn, etc. wird ausgeschlossen.

Softwarefehler, welche die vertragsgemäße Benutzung nicht nur unerheblich beeinträchtigen, werden nach Wahl von Rockware und je nach Bedeutung des Fehlers entweder durch die Installation einer verbesserten Softwareversion oder durch Hinweise zur Beseitigung der Auswirkungen des Fehlers berichtigt.

Dem Auftraggeber ist bekannt, dass nach dem Stand der Technik Fehler in der Software und dem zugehörigen sonstigen Material
nicht ausgeschlossen werden können. Rockware übernimmt daher keine Gewähr dafür, dass die Software unterbrechungs- und fehlerfrei läuft und dass die in der Software enthaltenen Funktionen in allen vom Anwender gewählten Kombinationen ausführbar sind.

Vertragsauflösung

Der Vertrag wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen und kann unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist zum Ende jeden Quartals von jedem der beiden Vertragsparteien aufgekündigt werden. Es gilt als vereinbart, dass beide Vertragsparteien auf das ihnen zustehende Kündigungsrecht für die Dauer eines Jahres ab Vertragsunterzeichnung verzichten, so dass der Vertrag frühestens zum Ende jenes Quartals, das dem Ende des ersten Vertragsjahres folgt, gekündigt werden kann.

Das Recht auf fristlose Vertragsauflösung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist oder eines Kündigungstermins bleibt davon unberührt. Einen wichtigen Grund für die fristlose Vertragsauflösung bildet insbesondere:

Jeder Verstoß einer Vertragspartei gegen wesentliche Vertragspflichten, wenn trotz Aufforderung der anderen Vertragspartei
mit eingeschriebenem Brief unter Setzen einer angemessenen Nachfrist der vertragskonforme Zustand innerhalb
angemessener Frist nicht wiederhergestellt wird.
Bei Vertragsverletzungen ist der Vertragspartner mittels eingeschriebenen Briefs mit einer Frist von 14 Tagen aufzufordern,
einen vertragskonformen Zustand wiederherzustellen. Erst nach erfolglosem Verstreichen dieser Frist kann die sofortige
Auflösung verlangt werden.

Sollte der Auftraggeber mit Zahlungen mehr als 14 Tage in Verzug geraten und trotz schriftlicher Mahnung und Setzung einer
Nachfrist von 14 Tagen die ausständige Zahlung bei Rockware nicht eingehen.

Über das Vermögen des anderen Vertragspartners der Ausgleich oder Konkurs eröffnet oder die Abweisung des Konkurses
mangels kostendeckenden Vermögens abgelehnt wird oder der andere Teil zahlungsunfähig wird oder in
Zahlungsschwierigkeiten gerät.

Die Kündigung bzw. Auflösungserklärung hat mittels eingeschriebenen Briefs zu erfolgen, wobei für die Rechtzeitigkeit der Aufkündigung die Postaufgabe an die von der jeweils anderen Vertragspartei zuletzt bekanntgegebene Anschrift entscheidend ist.

Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Klosterneuburg.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB´s unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch unberührt. Anstelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmungen treten solche, die der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommen, aber zulässig und wirksam sind, bzw. werden gemeinsam entsprechende Bestimmungen vereinbart.

Rockware ist berechtigt, diesen Vertrag auf eine andere Gesellschaft zu übertragen, an der Rockware mehrheitlich beteiligt ist. Ansonsten ist keine Vertragspartei berechtigt, diesen Vertrag oder einzelne Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch die andere Vertragspartei auf einen Dritten zu übertragen.

Allfällige mit dem schriftlichen Abschluss eines Lizenz-/Nutzungsvertrages verbundenen Kosten und Gebühren insbesondere die Rechtsgeschäftsgebühr trägt der Auftraggeber.